Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marien-Apotheke
§ 1 Einbeziehung:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon
abweichende Regelungen oder Ergänzungen - insbesondere in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bestellers - erlangen - auch bei Kenntnis der
Apotheke - nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die
Apotheke Geltung. Der Besteller erkennt die nachstehenden Bedingungen durch
Bestätigung per Mausklick bei der Bestellung - spätestens mit der Annahme von
Leistungen und Lieferungen der Apotheke - an.
§ 2 Rückgaberecht (Widerruf):
Belehrung über das Rückgaberecht des Bestellers:
1. Der Besteller ist berechtigt, die Ware innerhalb von 1 Monat nach
Erhalt der Ware und dieser Belehrung ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware
nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform
(z.B. per Brief, Fax oder e-mail) ausgeübt werden. Die Rücksendung der Ware
oder das Rücknahmeverlangen sind zu richten an die Apotheke:
Marien-Apotheke
Marktplatz 10
91541 Rothenburg
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem
Bestellwert von bis zu € 40,00 der Besteller, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat
der Besteller die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Besteller hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Besteller darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Bei Arzneimitteln besteht wegen der Vorschriften zur Arzneimittelsicherheit
und der Ungeeignetheit zur Rücksendung (§ 312 d Abs. 3 Nr. 1 BGB) kein
Widerrufsrecht. Arzneimittel sind daher vom Umtausch oder von der Rücknahme
ausgeschlossen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages:
1. Angebote der Apotheke, insbesondere Produktpräsentationen auf der
Website der Apotheke, sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der
Apotheke. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der
Apotheke zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Besteller wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Angebote der Apotheke stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, ein
Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung
des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Online-Verfahren. Die Annahme
von Bestellungen erfolgt durch eine Auftragsbestätigung (e-mail) oder
spätestens mit der Auslieferung der Waren.
3. Angaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen,
Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-,
Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der
Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch
immer, dar.
4. Die Versendung eines Arzneimittels kann abgelehnt werden, wenn zur sicheren
Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht,
der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung
durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.
Der Versand kann weiterhin verweigert werden bei begründetem Verdacht auf
Arzneimittelmissbrauch.
§ 4 Lieferungen:
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Sofern der Apotheke keine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen
Arzneimitteln gemäß § 11 a ApoG erteilt sein sollte, sind apothekenpflichtige
Arzneimittel i. S. d. § 43 Abs. 1 ArzneimittelG jedoch in der Apotheke
abzuholen, denn die persönliche Beratung und Übergabe dieser Artikel durch
pharmazeutisches Personal muss gewahrt bleiben. Botendienste der Apotheke
können im gesetzlich zulässigen Rahmen im Einzelfall vereinbart werden.
2. Die Apotheke ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Lieferfristen sind unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies
zwischen den Parteien ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
4. Die Pflicht zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den
rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen
(korrekte Lieferadresse) und die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.
5. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich
Vertragsänderungen vereinbart, entfällt die alte Lieferzeit und eine neue ist
zu vereinbaren.
6. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlichen Eingriffes,
von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, in
Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger von der
Apotheke nicht zu vertretender Umstände ist die Apotheke berechtigt, die
Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Versandkosten:
1. Die Zahlungsbedingungen (Porto, Versandkosten) betragen - sofern nichts
anderes vereinbart wurde - pauschal Euro 4,10 innerhalb Deutschlands und sind im Bestellformular
ausgewiesen. Die Kosten einer vom Besteller gewünschten
Sonderversendungsform trägt der Besteller, ebenso zusätzliche Steuern und
Zölle bei Lieferungen in das Ausland.
2. Der Kaufpreis wird spätestens mit Absendung/Abholung der bestellten Ware
fällig. Er setzt sich aus den angegebenen Bruttopreisen (inkl. jeweils
geltender gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Versandkosten zusammen. Die
Verpackung ist im Preis enthalten. Die Apotheke akzeptiert nur die im Rahmen
der Bestellung von ihr angebotenen Zahlungsweisen. Der Rechnungsbetrag wird
erst dann vom Bankkonto des Bestellers abgebucht, wenn die bestellte Ware
versandt worden ist. Der Besteller gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn
er den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bezahlt.
3. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt, und es
gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf
Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer
Voraussetzungen bei dem Besteller verzögert, so erfolgt Rechnungsstellung und
Fälligkeit bei Lieferbereitschaft der Apotheke.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung:
1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Forderungen
ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender
Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes
Vertragsverhältnis.
2. Nur von der Apotheke anerkannte oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Apotheke. Die Apotheke
wird auf Wunsch des Bestellers bereits vorher Teile der gelieferten
Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn insoweit der Wert der gelieferten
Vorbehaltsware alle offenen Forderungen der Apotheke um mehr als 20 %
übersteigt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, der Apotheke einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller der Apotheke ebenfalls
unverzüglich anzuzeigen.
3. Die Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen, wenn der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz
oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beantragt ist oder er gegen die Pflicht nach Ziff. 2
dieser Bestimmung verstößt.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des
Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder
umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der
Besteller bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seinen
Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen der Apotheke an
diese ab. Die Apotheke nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Apotheke behält sich
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller mit einer oder
mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist. Die Apotheke kann dann
Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen und diesen die
Abtretung der Forderung anzeigen.
§ 8 Gewährleistung:
1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die
Apotheke ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller
bleibt.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Besteller muss die Apotheke innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde,
über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Apotheke. Unterläßt
der Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Monate nach Feststellung des Mangels durch den Besteller. Dies gilt nicht bei
Arglist der Apotheke. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels trifft den Besteller. Wurde der Besteller durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Besteller
die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn die Apotheke die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
6. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Apotheke
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und
dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Apotheke nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen:
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung
der Apotheke auf den nach der Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
der Apotheke.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht
bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens
des Bestellers.
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach 1
Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Apotheke Arglist
vorwerfbar ist.
§ 10 Datenschutz:
Gem. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Apotheke darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbarkeit
deutschen Rechts:
1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig -
der Sitz der Apotheke in Rothenburg vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der
Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1998 ist
ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem
Besteller geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der
Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Vereinbarung, welche die
Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen.